Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pflüger Reisebüro und Omnibusverkehr GmbH Winnenden.



Bestellungen über die Online-Buchungsmöglichkeit der Pflüger Reisebüro und Omnibusverkehr GmbH Winnenden gelten auch ohne Unterschrift als verbindliche Bestellung.

Sollten Karten in der bestellten Preiskategorie vergriffen sein, erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass ihm Karten der nächstbilligeren Kategorie übersandt werden. Eine Veranstaltung gilt nur dann als ausverkauft, wenn sämtliche Karten in allen Kategorien verkauft sind. Es werden grundsätzlich nur zusammenhängende Karten (Sitzplätze) verkauft. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht mehr möglich sein, werden die Besteller per E-Mail darüber informiert und die Bestellung bis zur Rückmeldung des Bestellers zurückgestellt.

Bestellungen werden innerhalb von drei Werktagen bearbeitet. Als Zahlungsweise ist nur Bankabbuchung möglich. Für den Fall, dass die Bankabbuchung von der vom Kunden genannten Bank abgelehnt wird, behält sich die Pflüger Reisebüro und Omnibusverkehr GmbH Winnenden Schadenersatzforderungen vor.

Bestellungen übers Internet werden nur bis zu 7 Arbeitstagen vor der Veranstaltung akzeptiert. Alle Kartenpreise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer und aller Gebühren. Für jeden Bestellvorgang wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 unabhängig von der Kartenanzahl erhoben. Nach Bearbeitung des Auftrages wird der Besteller per E-Mail über die Bearbeitung der Bestellung informiert. Die Karten werden per Post auf Risiko des Bestellers verschickt.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Karten. Eintrittskarten werden jedoch dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Falle nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin. Über Internet gekaufte Karten müssen an die Pflüger Reisebüro und Omnibusverkehr GmbH Winnenden, Marktstr. 11, 71364 Winnenden zurückgeschickt werden. Das Risiko für den Versand trägt der Versender.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Programm zu ändern dies schließt auch Umbesetzungen ein.

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer Lautstärke bei Rock- oder Popkonzerten entstehen können. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den jeweiligen Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden.

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt - jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Aufnahmen über einen Sender auszustrahlen. Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande.

Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit. Wenn eine Eintrittskarte als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr benutzt werden kann, gelten die Bestimmungen der im Verkehrsverbund angeschlossenen Verkehrsunternehmen.

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.